Allgemeines

Gemeinsames Ziel von Ihnen –unseren Einsendern – und uns – als Dienstleister – ist die optimale Versorgung Ihrer Patienten. Für die optimale Diagnostik ist die Präanalytik, also die Summe der Abläufe, die der Untersuchung in unserem Labor vorausgehen, von zentraler Bedeutung.

Daher haben wir auf den folgenden Seiten die wesentlichen Informationen zur Beschriftung und Kennzeichnung von Proben, für Begleitdokumente (z.B. Überweisungsscheine), zur Entnahme zum Transport der Probenmaterialien sowie der zu verwendenden Entnahme- bzw. Transportsysteme zusammen­gestellt.

Probengefässe, Blutabnahmebestecke, Abstrichbestecke etc. sind für Sie kostenlos. Sie können diese direkt bestellen bei der Firma MTU auf dem Bestellformular und per Fax an: 07121 - 9818-595 oder per E-Mail an: bestellung@remove-this.mtu-limbach.de weiterleiten.
Das Versandmaterial wird Ihnen dann kostenfrei über DHL zugestellt.

Probenkennzeichnung

  • Bitte verwenden Sie einen wasserfesten Stift oder ein gut haftendes Etikett.
  • Proben (nicht die Schutzhüllen!) mit vollem Vor- und Familiennamen beschriften.
  • Bei humangenetische Untersuchungen und  Blutgruppenbestimmungen muss zusätzlich das Geburtsdatum auf dem Röhrchen angegeben sein.
  • bei Stimulationstests oder Tagesprofilen zusätzliche Angaben (z.B. vor/nach Gabe von …, bzw. Uhrzeit) direkt auf den Probenröhrchen vermerken.
  • In Sekundärgefäße abgefüllte Blutproben z.B. EDTA-Plasma/ Citrat-Plasma/ Serum mit Materialart beschriften.
  • Mikrobiologische Proben kennzeichnen mit:
              Materialart (z.B. Wundabstrich),
              Entnahmeort (z.B. linke Hüfte) sowie
              Datum/Uhrzeit

Auftragsformulare

Bei GKV- Versicherten muss grundsätzlich für O III-Untersuchungen der Muster 10- Überweisungsschein für Laboratorien verwendet werden. Auf Wunsch erstellen wir auch individualisierte Auftragsformulare.

Ausfüllhinweise Ü10 Schein

Mit Feld 1 können Sie eilige Befunde markieren. Bitte verwenden Sie dieses Feld nur für wirklich eilige Untersuchungen. Geben Sie bitte NICHT die bei uns hinterlegte Telefon-/Faxnummer an, sondern bspw. Ihre Durchwahl, Handynummer, etc. auf die Sie die Mitteilung des eiligen Ergebnisses wünschen.

Feld 2: Die Angabe des Abnahmetages und der Uhrzeit sind im Rahmen der Qualitätssicherung und der Präanalytik unverzichtbar. Bitte machen Sie beide Angaben.

Mit Feld 3, das es auch schon auf dem vorhergehenden Ü-Schein gab, können Sie uns in Verbindung mit der Kennziffer („Ausnahmeziffer“, die Sie bitte oberhalb von Feld 3 eintragen) mitteilen, ob ein Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung besteht oder eine meldepflichtige Erkrankung bereits bekannt ist. Eine Liste der Ausnahmeziffern finden Sie auf unserer Website.

Feld 4 ist bspw. beim Chlamydien-Screening oder bei anderen präventiven Untersuchungen der angegebenen Indikationsbereiche anzukreuzen.

Feld 5: Informationen zu dieser „Checkbox“ erhalten Sie über Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Feld 6 ist für Krankenhäuser/Kliniken mit Ermächtigung zur ambulanten Behandlung vorgesehen, und wird daher im niedergelassenen Bereich nicht verwendet.

Feld 7: Informationen zu dieser "Checkbox" erhalten Sie über Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Feld 8: Geschlecht bitte immer angeben!

Patientendaten bitte mit Adrema oder gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen. Scheine bitte nicht falten!

Mindestdaten

Alle Auftragsformulare müssen folgende Informationen enthalten:

  • Name/ Vorname des Patienten
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Versicherungsart (bei GKV: GKV- Name, Versicherungsnummer; bei Privatversicherten bzw. Igel-Patienten: vollständige Adresse des Rechnungsempfängers)
  • Entnahmedatum, -uhrzeit, Entnahmeort bei mikrobiologischen Untersuchungen
  • Angeforderte Untersuchungen
  • die für die angeforderten Untersuchungen relevanten klinischen Angaben.

Weitere Infos

Auftragsformulare:

  • Anforderungsscheine nicht falten!
  • Bei Schwangerschaften muss die Schwangerschaftswoche immer auf dem Schein stehen!
  • Für Privatpatienten bzw. Hausarztvertrags-Patienten unbedingt bunten LG-Schein verwenden, sonst entstehen unter Umständen falsche Ziffern!
  • Scheine nicht falten!

Barcodes

  • Richtige Probenkennung verwenden
    10 = Serum, 20 = EDTA, 30 = Citrat, 40 = NAF, 90 = Stuhl
  • Bitte Barcodes gerade und nicht schräg aufkleben und nicht auf dem Kopf

     Richtig               Falsch   


Sonstiges 

  • BSG: bitte Sedivetten verwenden  (sind länger als früher)
  • Für Nachforderungen Nachforderunglisten benutzen

Notfalldienst

Bis 18 Uhr eingegangene Proben werden im Rahmen der Notfallparameter abgearbeitet. Bakteriologische Proben werden von Montag bis Freitag bis 19 Uhr angelegt, am Samstag bis 13 Uhr. 

Probentransport

Probenabholung täglich oder auf Abruf durch unseren Botendienst. Zusätzlich erhalten Sie auch frankierte Versandtaschen.

Anforderungen an angenommene Proben

Bei GKV-Versicherten (gesetzlich krankenversicherten Patienten) muss ein Untersuchungsauftrag, d.h. Überweisungsschein mitgeliefert werden. Ist die nicht der Fall, muss dieser in der Praxis nachgefordert werden. Der Überweisungsschein darf kein späteres Ausstellungsdatum als das der Probennahme tragen. Liefert ein Patient eine Probe ohne Überweisungsschein ab, muss der Patient unterschreiben, dass er binnen 10 Tagen den Überweisungsschein nachreicht und ansonsten die Kosten der Untersuchung selbst tragen muss.

Bei Privatpatienten ist auf Vollständigkeit der Wohn- bzw. Rechnungsanschrift zu achten. Das gelieferte Probenmaterial muss den Anforderungen entsprechen, d.h. korrekt entnommen sein und das richtige Röhrchen verwendet worden sein. Im Labor findet für jedes Probenröhrchen ein Abgleich zwischen Name auf Probe und Name auf Auftragsschein statt.

Entsprechend des Gendiagnostikgesetzes muss für jede Probe, aus der eine humangenetische Untersuchung gewünscht wird, eine Einverständniserklärung des Patienten mitgeschickt werden. Das entsprechende Formular können Sie hier direkt downloaden oder bei uns im Labor telefonisch anfordern.

Probenaufbewahrung

Serumproben werden 7 Tage, EDTA-Proben und mikrobiologische Proben werden 3 Tage aufbewahrt (Ausnahme: Allergie, 4 Wochen). Nachforderungen sind daher nur innerhalb dieser Frist möglich, sofern dies sinnvoll und noch genug Material vorhanden ist. Soll eine Probe über diese Frist hinaus aufbewahrt werden, muss dies auf dem Auftrag entsprechend deutlich markiert sein. Entsprechend den Richtlinien des Gendiagnostikgesetzes werden Proben, bei denen eine humangenetische Untersuchung angefordert war, nach Resultaterstellung sofort entsorgt, sodass Nachforderungen in diesen speziellen Fällen nicht möglich sind

Weitersendung von Laborleistungen an Auftragslaboratorien

Einzelne Laboruntersuchungen werden von uns nicht selbst durchgeführt. Diese fremdversendeten Verfahren erkennen Sie an der Markierung `°°`. Wir möchten Ihnen den Service bieten, alle Untersuchungen an uns zu senden. Wir werden die Aufträge an ein qualitätsgesichertes Laboratorium weiterleiten, welches diese Untersuchungen durchführt. Auf Wunsch können Sie jeden dieser Originalbefunde als Kopie erhalten.