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Budgetschonend durch den Winter

Gerade in der Erkältungssaison sind die Ausnahmekennziffern 32004 und 32006 eine große Unterstützung, damit Sie das Budget Ihrer Praxis bei der sinnvollen und notwendigen Abklärung von Atemwegsinfekten nicht belasten.

Die Ausnahmekennziffer 32004 können Sie bei mikrobiologischen Aufträgen (z.B. Rachenabstrich auf Erreger und Resistenz) einsetzen, wenn Sie den Einsatz von Antibiotika erwägen – das gilt auch, wenn der Befund am Ende doch negativ ist. 

Die Ausnahmekennziffer 32006 können Sie bei der Abklärung von meldepflichtigen Erregern nutzen - in der Erkältungssaison z.B. bei der Influenza PCR oder Pertussis-Antikörpern. Übrigens: die Influenza PCR können Sie entweder einzeln anfordern oder im Rahmen einer syndromalen Testung auf respiratorische Viren als Multiplex-PCR, wofür die 32006 auch gilt. Denken Sie daran, die Kennziffern einmal pro Behandlungsfall in Ihr Praxissystem einzupflegen.