Legionellen sind Umweltbakterien, die sich in Warmwassersystemen von Gebäuden festsetzen und vermehren können. Beim Einatmen feinster Wassertröpfchen (Aerosole), zum Beispiel beim Duschen, können sie vor allem bei abwehrgeschwächten Personen schwere Lungenentzündungen verursachen.
Aus diesem Grund schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für bestimmte Warmwasseranlagen eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen vor.
Unser Labor führt akkreditierte Legionellenuntersuchungen einschließlich qualifizierter Probenahme durch.
Eine Untersuchungspflicht besteht für Betreiber von Trinkwasserinstallationen mit zentraler Trinkwassererwärmungsanlagen.
Dies betrifft insbesondere:
| Betreiber / Gebäudeart | Untersuchungspflicht | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Vermietete Mehrfamilienhäuser mit Großanlage zur Warmwasserbereitung | verpflichtend | alle 3 Jahre |
| Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime) | verpflichtend | jährlich |
| Gewerbliche Einrichtungen mit Duschen oder Aerosolbildung (z. B. Hotels, Sportanlagen) | verpflichtend | jährlich |
| Einfamilienhäuser | keine gesetzliche Pflicht | freiwillig möglich |
| Gebäude ohne Großanlage zur Warmwasserbereitung | keine gesetzliche Pflicht | freiwillig möglich |
Eine Untersuchungspflicht besteht in der Regel bei sogenannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Eine solche liegt vor, wenn:
oder
Neben gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen können Legionellenanalysen auch freiwillig durchgeführt werden, beispielsweise:
Die Untersuchung umfasst mehrere Schritte: