Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel des Menschen. In Deutschland gehört es zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln und unterliegt hohen hygienischen Anforderungen. Diese Anforderungen sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.
Während Ihr Wasserversorger bereits eine sehr hohe Wasserqualität liefert, kann es innerhalb von Gebäuden und Trinkwasserinstallationen zu mikrobiologischen Veränderungen kommen. Solche Belastungen können durch mikrobiologische Untersuchungen des Trinkwassers erkannt werden.
Ziel dieser Kontrollen ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die hygienische Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.
Neben gesetzlich geregelten Untersuchungspflichten können Trinkwasseranalysen selbstverständlich auch freiwillig durchgeführt werden, beispielsweise zur hygienischen Überprüfung einer Installation oder nach baulichen Veränderungen.
Aus der Trinkwasserverordnung ergeben sich insbesondere für Warmwassersysteme gesetzliche Untersuchungspflichten, vor allem im Hinblick auf Legionellen (siehe Legionellenuntersuchung Warmwasser). Regelmäßige Untersuchungen sind hier insbesondere für Betreiber bestimmter Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorgeschrieben.
Auch Untersuchungen von Kaltwasserinstallationen können sinnvoll sein, beispielsweise:
Wir unterstützen Betreiber von Trinkwasserinstallationen bei der Prüfung ihrer Trinkwasserqualität und der Umsetzung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung – von der akkreditierten Probenahme bis zur mikrobiologischen Untersuchung in unserem akkreditierten Labor.
Unser Labor arbeitet nach DIN EN ISO 17025 und ist entsprechend akkreditiert.
Auch die Probenahme erfolgt standardisiert nach DIN EN ISO 19458 und ist akkreditiert, wodurch eine rechtssichere und zuverlässige Untersuchung gewährleistet wird.